Das Wappen der Familie Thur

Wappenbeschreibung

In Silber ein blauer Schildhauptpfahl,
belegt mit einem römischen Limesturm
und begleitet rechts von einem blauen Krug und links von einer blauen Traube.

Umrahmt von einer blau/silbernen Decke und als Helmzier ein paar blau/silberne Hörner, dazwischen ein Mjölnir.

 

Wappendeutung

Der Schildhauptpfahl stellt den Buchstaben T,
und damit den Anfangsbuchstaben des Namens Thur dar.

Der Krug symbolisiert die Herkunft der Familie aus dem Kannenbäckerland und die Berufe Krugbäcker und Tongräber.
Er ist einem alten Mineralwassserkrug, so wie ihn die Vorfahren herstellten, nachgebildet.

Die Traube verweist auf den mütterlichen Familienzweig und den Beruf des Winzers.

Der römische Limesturm versinnbildlicht die Namensdeutung auf Turris = Turm und gleichzeitig der Familienherkunft aus der Nähe der römischen Limeskastelle Fehrbach und Hillscheid.

Der Mjölnir, die magische Waffe aus der germanischen Mythologie, sowie der auch als Hammer deutbare Schildhauptpfahl sind die Zeichen des altgermanischen und nordischen Gottes Thor/Thur/Donar, dem ersten Namensträger "Thur" und damit dem Urvater der Familie.

Die Hörner weisen auf den slawischen Namen Ur = Auerochse hin, der auch als etymologischer Ursprung des Namens gilt.

 

Wappenregeln

Das Wappen wurde erdacht und gestiftet Hermann Thur,
geboren am 20. Septmeber 1946 in Briedel an der Mosel,
Kreis Cochem-Zell, Rheinland-Pfalz, Bundesrepublik Deutschland.

Gezeichnet wurde es von Stefanie Thur

Dieses Wappen wird Erbe für alle Zeiten meiner Nachkommen in direkter Linie, solange sie den Namen "Thur" führen.

Wenn einer dieser Abkömmlinge beschließt, seinen Namen zu ändern, verliert er/sie das Recht, unsere "Farben" zu führen. Im Falle, das mein Abkömmling aufgrund von Heirat seinen Namen zu Gunsten seines Ehepartners verliert, kann er unser Wappen in einem "Ehewappen" bewahren, aber nur ihre Nachkommen, die den Namen "Thur" führen, dürfen das Wappen an ihre Nachkommen vererben. Ist der Ehename "Thur", kann der Ehepartner auch unsere "Farben" führen und die Kinder aus dieser Ehe haben mit dem Namen "Thur" auch alle Rechte auf das Wappen.

Das heißt, mein Wappen ist kein reines Männerleg, sondern betrifft alle meine Nachkommen, solange sie meinen Namen führen.